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Jeder kann in die Situation kommen, berechtigte Ansprüche gegen Dritte
über ein zeitaufwendiges Gerichtsverfahren durchsetzen zu müssen.
Zum Beispiel:
Sie werden unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt und schwer verletzt. Der Unfallgegner behauptet jedoch ein Verschulden Ihrer Seite.
Sie möchten eine Erbschaft antreten, doch die Miterben behaupten, das Sie begünstigende Testament sei unwirksam.
Sie haben eine Werkleistung vertragsgemäß erbracht und abgerechnet. Ihr Auftraggeber zahlt unter Hinweis auf eigene Außenstände die Rechnung nicht.
Sie haben eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen und jahrelang bedient. Im Leistungsfall verweist die Versicherungsgesellschaft auf angeblich verschwiegene Vorerkrankungen und verweigert die Zahlung.
Durch behördliches Handeln ist Ihnen ein Schaden entstanden. Die Kommune verweigert jedoch den Schadenersatz.
Wollen Sie in solchen Fällen Ihre Forderungen und Ansprüche nicht aufgeben, werden Sie anwaltliche und gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen müssen. In Abhängigkeit vom Streitwert sind hierfür jedoch hohe Kosten vorzulegen und unter Umständen kostspielige Sachverständigengutachten zu finanzieren.
Dabei ist nicht einmal sicher, ob die gerichtliche Auseinandersetzung letztlich Erfolg hat. Unterliegen Sie im Verfahren, verlieren Sie Ihre Forderung und haben zudem die Prozesskosten beider Seiten zu tragen.
Auch wenn Sie gewinnen, gehen Sie leer aus, wenn Ihr Gegenüber zwischenzeitlich in Vermögensverfall gerät. Sogar für die Gerichtskosten und die Kosten Ihres Anwaltes haften Sie dann als sogenannter Zweitschuldner.
Ihr Kostenrisiko (in EURO)
| Streitwert bis |
Gesamtkostenrisiko |
| |
eine Instanz |
zwei Instanzen |
drei Instanzen |
| 13.000 |
4.355 |
9.803 |
entfällt |
| 25.000 |
6.123 |
13.768 |
entfällt |
| 40.000 |
7.894 |
17.757 |
32.217 |
| 50.000 |
9.074 |
20.417 |
37.053 |
| 125.000 |
13.455 |
30.032 |
53.897 |
| 260.000 |
20.520 |
45.550 |
81.106 |
| 380.000 |
25.889 |
57.355 |
101.838 |
| 500.000 |
31.257 |
69.160 |
122.569 |
Können Sie solche Beträge nicht aufbringen, bleibt Ihnen nur der Verzicht auf Ihre berechtigten Ansprüche, wenn Ihre Rechtsschutzversicherung keine Deckungszusage geben will und die Gewährung von Prozesskostenhilfe für Sie nicht in Betracht kommt. |
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