| Die ACIVO AG wurde von Juristen, Kaufleuten und Unternehmern gegründet, um werthaltige Forderungen unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Klägerseite, der Finanzkraft des Gegners und der Größe seiner Rechtsabteilung durchzusetzen. Die ACIVO AG finanziert Verfahren gegen liquide Schuldner, die der Anspruchsinhaber nicht selbst führen kann oder will und deren Prozesskosten nicht durch eine Rechtsschutzversicherung oder die Prozesskostenhilfe übernommen wird. Dabei werden sämtliche Kosten für die Rechtsanwälte, das Gericht und die Beweisaufnahme übernommen. Die ACIVO AG trägt das Prozesskosten- risiko allein. Auch wenn der Prozess verloren gehen sollte, treffen den Kläger keine Prozesskosten. Aufwendungen der ACIVO AG werden ihm nicht in Rechnung gestellt. Bei gewonnenen Prozessen erhalten die Kläger die Möglichkeit, ihre Ansprüche durch das Stellen einer Vollstreckungsbürgschaft zu sichern. Für die Finanzierung des Verfahrens und das übernommene Prozess- kostenrisiko erhält die ACIVO AG bei einem Streitwert bis
50.000 EURO einen Anteil von 50 %, zwischen
50.000 und 500.000 EURO einen Anteil von 30% und bei einem Streitwert von mehr als
500.000 EURO einen Anteil von 20% vom realisierten Ergebnis nach Absetzung der entstandenen Kosten. Als Kundennutzen für den Anspruchsinhaber ergibt sich: Von seiner sonst uneinbringlichen Forderung kann er zumindest einen Teilbetrag realisieren. Seine eigene Liquidität wird nicht angegriffen. Ein Prozesskostenrisiko trägt er nicht. Die Erhebung einer Teilklage aus Kostengründen entfällt. Schon die außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen können aus einer Position der Stärke geführt werden. Auch der beauftragte Anwalt profitiert: Es können Gebühren für andernfalls unterbleibende gerichtliche Auseinandersetzungen abgerechnet werden. Zusätzliche Honorare und Gewinne werden erschlossen. Der Ausgleich der gelegten Rechnungen ist gesichert. Die ACIVO AG bietet ihre Dienste für die Finanzierung jeder gerichtlichen Auseinandersetzung an, die im wirtschaftlichen Ergebnis eine Teilhabe der Aktiengesellschaft zuläßt. Dabei muß es nicht unbedingt um eine finanzielle Forderung gehen. Der Streitwert der Auseinandersetzung sollte jedoch zumindest
10.000 EURO betragen. Nehmen Sie in diesem Fall Kontakt zu uns auf. Gern beraten wir Sie individuell. |